Neuerungen Gesetze

Wer die Neuerungen und Änderungen nicht mitbekommen hat, steht ganz schön nackt da.

Januar 2013

  • Die 3. EU-Führerschein-Richtlinie regelt den Inhalt der Fahrerlaubnisklassen teilweise neu. Diese Neuerungen treten am 19.01.2013 in Kraft. Von den Einschränkungen gegenüber der bisherigen Rechtslage sind nur Personen betroffen, deren Fahrerlaubnis dieser Klassen ab dem 19.01.2013 erteilt wird. Für „Altinhaber" gilt Bestandsschutz. Von Verbesserungen und Erweiterungen profitieren alle unabhängig vom Umtausch.
    

Juli 2012

  • Eine neue Kennzeichnungspflicht für EU-Reifen tritt in Kraft. Neu produzierte Reifen müssen ab diesem Datum mit einem Öko-Label als Verbraucher-Information ausgewiesen werden.
    
  • Einführung der Wechselkennzeichen. Ein Halter kann mit dieser Regelung zwei Pkw mit einem Kennzeichen wechselweise bewegen.
    

April 2012

  • Neuregelung bei der HU. Bei einer Überschreitung der Untersuchungstermine um mehr als zwei Monate erhält der Autobesitzer keine Rückdatierung und die Prüfgebühr wird um 20% erhöht.

Januar 2012



  • In vier weiteren Städten werden verschärfte Umweltzonen eingeführt. 
  • 22 Kommunen erweitern die Plaketten-Anforderungen ebenfalls.

April 2011

  • Kleinere Kennzeichen für Motorräder

         Die Verordnung tritt am 08.04.2011 in Kraft.

   Nach dem Ergebnis der BaSt-Untersuchung ist es möglich,
   die Kennzeichenschilder bis zu einer Minimalgröße von18x20cm 
   auch unter Verwendung mehrstelliger Erkennungsnummern zu verringern.
   Durch Verwendung der verkleinerten Mittelschrift, wie sie bisher 
   nur für das Leichtkraftradkennzeichen zulässig war, lässt sich der
   Platz auf den Kennzeichenschildern vergrößern". 

Februar 2011

  • Tagfahrlichtpflicht für neu zugelassene Fahrzeuge

    Für neue Modelle ist die Ausrüstung mit Tagfahrlicht ab Februar 2011 Pflicht . Neue Automodelle, die nach dem 7.Februar 2011 eine Typzulassung erhalten, müssen mit Tagfahrleuchten ausgestattet sein.

Januar 2011

  • Das Begleitete Fahren ab 17 wird ab 01.01.2011 dauerhaft im Gesetz festgeschrieben. Mit der Teilnahme am „Begleiteten Fahren ab 17“ wird das Mindestalter für den Führerscheinerwerb der Klassen B und BE auf 17 Jahre gesenkt werden. Gleichzeitig besteht jedoch die Auflage, bis zum 18.Geburtstag, den Pkw nur in Begleitung einer in der Püfbescheinigung namentlich eingetragenen Person zu führen.

Dezember2010

  • Neuregelte  WinterreifenpflichtAm 4.12.2010 ist die neugeregelte Winterreifenpflicht in Kraft getreten. Der Gesetzestext schreibt vor, dass ein Kraftfahrzeug bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte nur mit Reifen gefahren werden darf, welche die in Anhang II Nr. 2.2 der Richtlinie 92/23/EWG beschriebenen Eigenschaften erfüllen.

April 2010

  • Am 13. April 2010 erklärte das Bundesverkehrsministerium , dass die Novelle vom September 2009 nichtig sei.

Januar 2010

  • AU-Plakette wird abgeschafft

    Künftig  ( 01.01.2010) gibt es keine eigene AU-Untersuchung mehr. Die Abgaswerte des Fahrzeugs werden im Zuge der Hauptuntersuchung ermittelt. Hierbei erhält der Fahrzeugbesitzer dann einen nachweis über das bestehen der Abgasprüfung. Die kleine Plakette welche zuvor also immer am vorderen Kennzeichen zu sehen war, hat somit also ausgedient

  • Die theoretische Fahrerlaubnisprüfung wird nur noch am PC abgenommen.

September 2009

  • Inkrafttreten der 46. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften 

Februar 2009

  • Erweiterung der berechtigten Personengruppe für das Parken auf Behinderten-Parkplätzen

Oktober 2008

  • Ab 29.10.2008 müssen die Passbilder für den Führerschein biometrisch sein. Dies betrifft nicht nur die Neuerteilungen, sondern auch diejenigen, die Ihre Fahrerlaubnis verlängern lassen wollen (Lkw und Bus).

Februar 2008

  • Inkrafttreten der Änderung des amtlichen Fragenkatalogs für die theoretische Fahrerlaubnisprüfung

Dezember 2007

  • Radwege außerorts auch fürMofas freigegeben
  • Änderung bezüglich der zulässigen Höchstgeschwindigkeit

August 2007

  • Einführung Alkoholverbot für Fahranfänger

März 2007

  • Einführung der Umweltzone

Durch das Zusatzzeichen sind Kraftfahrzeuge vom Verbot ausgenommen, die mit einer an die Windschutzscheibe geklebten Plakette ausgerüstet sind.

 

 

Ab 1. Januar 2010 sind nur noch Fahrzeuge der Schadstoffgruppe 4  zulässig.

 

Dezember 2006

  • Generelles Personenbeförderungsverbot in Wohnanhängern hinter Kfz.

Mai 2006

  • Anpassung der Fahrzeugausrüstung an die Witterungsverhältnisse
  • Neue Bestimmungen zur Personenbeförderung

April 2006

  • Abgasuntersuchung für Krafträder
  • Zwei neue Verkehrszeichen am Straßentunnel

Tunnel

Zeichen 327

Das Zeichen steht an jeder Tunneleinfahrt. Beim Durchfahren des Tunnels ist Abblendlicht zu benutzen. Das Wenden im Tunnel ist verboten. Im Falle eines Notfalls oder einer Panne sollen nur vorhande Nothalte und Pannenbuchten benutzt werden. Durch die neuen Verkehrsschilder wird die EU-Tunnelrichtlinie in Deutschland umgesetzt. Zahlreiche schwere Unfälle haben zu dieser Änderung der Verkehrsregeln geführt. Das Zeichen 327 soll tatsächlich an allen Tunneleinfahrten in Deutschland aufgestellt werden (es gibt etwas mehr als 300 Tunnel). Danach gilt für das Durchfahren des Tunnels (also aller Tunnel in Deutschland) die Pflicht, das Abblendlicht einzuschalten. Nun mal ehrlich — das war bisher auch schon vorgeschrieben (§ 17 StVO, "wenn die Sichtverhältnisse es erfordern"). Das ausrückliche Wendeverbot ist dagegen in dieser Form neu, auch wenn es bisher ebenfalls gegen sämtliche Vernunft des § 1 StVO verstoßen hätte, im Tunnel ein Wendemanöver durchzuführen.

Nothalte- und Pannenbucht

Zeichen 328

In einer Nothalte- und Pannenbucht darf nur im Notfall oder bei einer Panne gehalten werden.

Wer im Tunnel bemerkt, dass sein Fahrzeug bald liegenbleiben wird, der sollte nach dem Verkehrszeichen 328 Ausschau halten und die entsprechende Nothaltebucht ansteuern, wenn das noch geht. Eine technische Panne kann man zwar nie hundertprozentig ausschließen. Denken Sie aber daran, den Kraftstoffvorrat vor der Fahrt zu überprüfen, und fahren Sie nur mit einem betriebs- und verkehrssicheren Fahrzeug los. Bleiben Sie im Tunnel stets voll konzentriert.

Wer sich bereits relativ müde fühlt, sollte die fällige Pause unbedingt schon vor der Tunneldurchfahrt einlegen. Denn im Tunnel gibt es keine Raststätten!  

Januar 2006

  • Neuregelung Mitnahme von Personen auf Ladeflächen und in Laderäumen.
  • Helmplicht für offene drei- oder mehrrädrige Kfz mit bbH über 20 km/h
  • Erweiterte Bestimmungen zur Ladungssicherung

Oktober 2005

  • Einführung der Zulassungbescheinugung Teil I + II anstelle von Fahrzeugschein und -brief

Mai 2005

  • Zulässige Höchstgeschwindigkeit 100 km/h für Wohnmobile über 3,5 t bis 7,5 t zulässige Gesamtmasse.

Hier finden sie uns

Fahrschule Treib

Töpchiner Weg 145 

12309 Berlin

Telefon: +49 30 7448161

kostenlos anrufen
ein Service von
stadtbranchenbuch.com

Büro Öffnungszeiten:

Montag  und  Mittwoch

17:00 Uhr bis 18:30 Uhr

Theorie :

Montag und Mittwoch 18:30 Uhr bis 20:00 Uhr

Fahrzeiten

 

Montag bis Freitag 8:00 Uhr bis 20:00 Uhr

Druckversion | Sitemap
© 1979-2019 Fahrschule Treib