Die Theorie findet statt am
Montag und Mittwoch von 18:30 Uhr bis 20:00 Uhr
Unsere Fahrlehrer unterrichten Sie in dem theoretischen Grundstoff, den jeder Fahrschüler lernen muss. Darüber hinaus erhalten Sie viele wertvolle Tipps und Informationen.
Der theoretischer Grundstoff setzt sich zusammen aus:
1. Persönliche Voraussetzungen/ Risikofaktor Mensch
2. Rechtliche Rahmenbedingungen
3. Grundregel, Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen
4. Straßenverkehrssystem und seine Nutzung, Bahnübergänge
5. Vorfahrt und Vorrang
6. Verkehrsregelungen
7. Geschwindigkeit, Abstand und umweltschonende Fahrweise
8. Andere Teilnehmer am Straßenverkehr
9. Verkehrsverhalten bei Fahrmanöver & Verkehrsbeobachtung
10. Ruhender Verkehr
11. Verhaltenin besonderen Situationen, Folgen von Verstößen
12. Lebenslanges lernen
Der klassenspezifische Unterricht für die Klassen A, A2, A1 und AM
1. Wissenswertes vor dem Fahren
2. Der richtige Umgang mit dem Motorrad
3. Sicheres und umweltbewusstes Fahren
4. .Richtiges Verhalten in besonderen Situationen
Der klassenspezifische Unterricht für die Klassen B/BE
13. Technische Bedingungen, Personen- und Güterbeförderung
14. Fahren mit Solokraftfahrzeugen und Zügen, umweltbewusster
Umgang mit Kraftfahrzeugen
Die praktische Fahrausbildung erfolgt nach dem Stufenplan der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände.
Auf der Ausbildungsdiagrammkarte bekommen Sie Auskunft über die einzelnen Ausbildungsschritte. Sie können so jederzeit Ihre persönlichen Leistungen erkennen und gezielt Probleme mit Ihrem Fahrlehrer beseitigen. Für diese Ausbildungsfahrten ist vom Gesetzgeber keine Anzahl vorgeschrieben.
Für die Klassen B und A sind folgende Sonderfahrten vorgeschrieben:
Für die Klasse BE sind folgende Sonderfahrten vorgeschrieben:
Für die Klasse AM sind keine Sonderfahrten vorgeschrieben.
Sind Sie bereits im Besitz der Fahrerlaubnis A1 und möchten die unbeschränkte Klasse A erwerben so reduzieren sich die Sonderfahrten um 6 Stunden.
Stufenregelung der Zweiradklassen
Wer den Führerschein in einer weniger starken Leistungsklasse macht, erhält einen etwas leichteren Zugang zur nächsthöheren Fahrerlaubnisklasse, muss jedoch in jedem
Fall die Fahrausbildung dieser Klasse absolvieren.
Wer von der Klasse A1 auf die beschränkte Klasse A2 oder von A2 auf die unbeschränkte Klasse A umsteigen möchte und mindestens 2 Jahre der jeweiligen Klasse
im Vorbesitz ist, benötigt nach einer erneuten Fahrausbildung der Klasse A bzw. A2 nur noch eine verkürzte praktische Prüfung, keine weitere theoretische mehr.