Die Fahrerlaubnis der Klasse B kann mit der Schlüsselzahl 196 durch eine Fahrerschulung erweitert werden.
Folgenden Voraussetzungen müssen erfüllt sein:
- die Fahrerlaubnis der Klasse B muss seit 5 Jahren im Besitz sein.
- das Mindestalter von 25 Jahren muss erreicht sein.
- einen Nachweis über die Erfolgreiche Teilnahme an einer Fahrerschulung
mit mind. 9 Unterrichtseinheiten von jeweils 90 Minuten
( Theorie mind. 4 und Praxis mind. 5 Unterrichtseinheiten ).
- Zwischen der Fahrerschulung und der Eintragung darf max. 1 Jahr liegen.
Inhaber einer Fahrerlaubnis der Klasse "B 196" sind berechtigt neben Fahrzeugen der Klasse B auch Leichtkrafträder ( auch mit Beiwagen ) der Klasse A1 ( Hubraum 125ccm, einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt ) zu führen.
Die für die Klasse A1 vorgeschriebene Ausbildung muss nicht im kompletten Umfang durchlaufen werden und somit entfällt
eine theoretische und praktische Prüfung.
Wichtige Information zur Schlüsselzahl 196 ( "B 196" )
Der "B 196" berechtigt nur zum Fahren in der Bundesrepublik Deutschland.
Mit der Eintragung dieser Schlüsselzahl wird keine Fahrerlaubnis der Klasse A1 erteilt.
Eine Erweiterung auf die Klasse A2 nach § 15 Absatz 3 FeV ist nicht möglich.
( Keine sogenannte Aufstiegsprüfung möglich nach Besitz der Fahrerlaubnis von 2 Jahren )