"B 196" - Klasse B mit Schlüsselzahl 196

Die Fahrerlaubnis der Klasse B kann mit der Schlüsselzahl 196 durch eine Fahrerschulung erweitert werden.

Folgenden Voraussetzungen müssen erfüllt sein:

- die Fahrerlaubnis der Klasse B muss seit 5 Jahren im Besitz sein.

- das Mindestalter von 25 Jahren muss erreicht sein.

- einen Nachweis über die Erfolgreiche Teilnahme an einer Fahrerschulung 

  mit mind. 9 Unterrichtseinheiten von jeweils 90 Minuten

  ( Theorie mind. 4 und Praxis mind. 5 Unterrichtseinheiten ).

- Zwischen der Fahrerschulung und der Eintragung darf max. 1 Jahr liegen.

Inhaber einer Fahrerlaubnis der Klasse "B 196" sind berechtigt neben Fahrzeugen der Klasse B auch Leichtkrafträder ( auch mit Beiwagen ) der Klasse A1 ( Hubraum 125ccm, einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt ) zu führen.

Die für die Klasse A1 vorgeschriebene Ausbildung muss nicht im kompletten Umfang durchlaufen werden und somit entfällt

eine theoretische und praktische Prüfung.

Wichtige Information zur Schlüsselzahl 196 ( "B 196" )

Der "B 196" berechtigt nur zum Fahren in der Bundesrepublik Deutschland.

 

Mit der Eintragung dieser Schlüsselzahl wird keine Fahrerlaubnis der Klasse A1 erteilt.

 

Eine Erweiterung auf die Klasse A2 nach § 15 Absatz 3 FeV ist nicht möglich.

( Keine sogenannte Aufstiegsprüfung möglich nach Besitz der Fahrerlaubnis von 2 Jahren )

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