Wir bilden aus in den folgenden Klassen:
Klasse AM: ab 16 Jahren
Zwei- und dreirädrige Kleinkrafträder sowie vierrädrige
Leichtkraftfahrzeuge mit einer
bauartbedingten Höchstgeschwindigkeitvon nicht mehr als 45 km/h
und einem Hubraum von nicht mehr als 50 ccm bei
Verbrennungsmotoren bzw. einer Nenndauerleistung
bis zu 4 kW bei Elektromotoren.
Klasse A1: ab 16 Jahren
Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 ccm und einer
Nennleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das
Leistung/Leergewicht-Verhältnis 0,1 kW/ kg nicht übersteigt,
sowie dreirädrige Kraftfahrzeuge bis 15 kW.
Klasse A2: ab 18 Jahren
Krafträder bis 35 kW Leistung, bei denen das
Leistung/Leergewicht-Verhältnis 0,2kW/kg nicht übersteigt.
Klasse A Direkt: Direkteinstieg ab 24 Jahren
Alle Krafträder und dreirädrige Kraftfahrzeuge.
Klasse BF 17: begleitetes Fahren mit 17 Jahren
Klasse B: ab 18 Jahren
Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder und dreirädrige
Kraftfahrzeuge - mit einer zulässigen Gesamtmasse
von nicht mehr als 3.500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen
außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen
Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder einem schweren
Anhänger, sofern die zulässige Gesamtmasse der
Kombination 3.500 kg nicht übersteigt).