Leistungen

Führerscheinklassen

Wir bilden aus in den folgenden Klassen:

 

     Klasse AM: ab 16 Jahren

     Zwei- und dreirädrige Kleinkrafträder sowie vierrädrige 

     Leichtkraftfahrzeuge mit einer

     bauartbedingten Höchstgeschwindigkeitvon nicht mehr      als 45 km/h 

     und einem Hubraum von nicht mehr als 50 ccm bei 

     Verbrennungsmotoren bzw. einer Nenndauerleistung

     bis zu 4 kW bei Elektromotoren.

 

     Klasse A1: ab 16 Jahren

     Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 ccm und einer
     Nennleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das 
     Leistung/Leergewicht-Verhältnis 0,1 kW/ kg nicht übersteigt,

     sowie dreirädrige Kraftfahrzeuge bis 15 kW.



 

     Klasse A2: ab 18 Jahren

     Krafträder bis 35 kW Leistung, bei denen das

     Leistung/Leergewicht-Verhältnis 0,2kW/kg nicht übersteigt.

 



     Klasse A Direkt: Direkteinstieg ab 24 Jahren

     Alle Krafträder und dreirädrige Kraftfahrzeuge.

 

     Klasse BF 17: begleitetes Fahren mit 17 Jahren 

     Klasse B: ab 18 Jahren

     Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder und dreirädrige

     Kraftfahrzeuge - mit einer zulässigen Gesamtmasse

     von nicht mehr als 3.500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen

     außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen

     Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder einem schweren

     Anhänger, sofern die zulässige Gesamtmasse der

     Kombination 3.500 kg nicht übersteigt).

         



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